Zoo: eine Definition
Zoo ist die Abkürzung für “Zoologischer Garten”. Die frühesten Nachweise auf Anlagen dieser Art fanden Archäologen in Ägypten. Forscher schätzen, dass bereits rund 3.500 v. Chr. Wildkatzen, Elefanten, Paviane sowie zahlreiche heute längst ausgestorbene Tiere in Hierakonpolis, dem damaligen religiösen und politischen Zentrum Oberägyptens, gehalten wurden. Was sich in der Gegenwart und hierzulande als Zoo bezeichnen darf, regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Im § 42 heißt es:
“Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.”
Einschränkungen kennt das Gesetz auch. Nicht als Zoos gelten:
“… Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.”
Tierparks dürfen sich Zoo nennen
Per Definition sind die meisten Tierparks also durchaus Zoos – einen gesetzl. definierten Unterschied gibt es nicht. Dennoch hat sich eingebürgert, den Begriff Tierpark eher für kleinere Anlagen zu verwenden. Außerdem beherbergen Tierparks vorwiegend Tiere aus unseren Breitengraden; in großen Zoos lassen sich hingegen weit mehr exotische Arten bestaunen. Und es gibt noch einen kleinen, aber feinen Unterschied: Zoos dienen nicht nur der Zurschaustellung der Tiere, sondern in vielen Fällen zusätzlich der Forschung und Nachzucht seltener Arten. Allerdings sind die Grenzen auch hier fließend.
Und was ist mit Tiergärten und Wildparks?
Neben den Begriffen “Zoo” und “Tierpark” tauchen auch die Begriffe “Tiergarten” und “Wildpark” als Bezeichnung für zoologische Gärten auf. Einen klar definierten Unterschied kennt das Gesetz hier ebenfalls nicht. Allerdings gilt auch hier, dass sich aus der Bezeichnung durchaus ableiten lässt, worum es sich bei einer entsprechenden Freizeitattraktion handelt. Um das Ganze mal ein wenig deutlicher zu machen, haben wir euch alle vier Begriffe samt Erklärung komprimiert in einer Tabelle zusammengefasst.
Begriff | Beschreibung |
Zoo / zoologischer Garten | Auch wenn es keine gesetzl. definierte Abgrenzung zu den anderen Begriffen gibt, bezeichnet man meist große Anlagen, die unterschiedliche heimische und exotischen Tierarten beherbergen, als Zoo. |
Tierpark | Als Tierpark bezeichnet man in der Regel große Anlagen (teilweise mit Waldabschnitten), in denen zumeist heimische Tierarten und nur wenige Exoten gehalten werden. |
Tiergarten | Der Tiergarten ist die (meist) etwas kleinere Ausführung des Tierparks. Statt in einer Park- und Waldlandschaft, leben die heimischen Tiere dort in fast ausschließlich parkähnlichen Gehegen. |
Wildpark | Der Wildpark ist ähnlich wie der Tierpark den heimischen Wildtieren gewidmet. In einer Park- und Waldlandschaft leben die Tiere in einem begrenzten, aber natürlichen Lebensraum. |
Weitere Zoo-Arten | Aquarien, Delfinarien, sowie Vogel- und Safariparks sind spezielle Themenparks, die sich speziellen Tierarten widmen, per Definition aber durchaus als Zoo bezeichnet werden können. |
Unterscheidung in der Praxis oft schwierig
So (hoffentlich) verständlich die Unterschiede hier erklärt sind, so schwierig wird es oftmals in der Realität. Denkt beispielsweise an den Tierpark Hellabrunn in München, der eigentlichen den Namen Zoo verdient hätte – dieser gehört schließlich zu den größten Zoos Deutschlands. Gleiches gilt für den Tierpark Hagenbeck in Hamburg. Solch alteingesessenen, bereits lange bestehenden Zoos haben ihre ursprüngliche Bezeichnung einfach beibehalten.